Eidgenössische Volksabstimmung vom 7. März 2021: Verhüllungsverbot
Die Initianten der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» geben sich alle Mühe, das Verbot eines Kleidungsstücks in einen Zusammenhang mit Gleichberechtigung, Freiheit und Terrorabwehr (!) zu setzen. Wer kann da schon dagegen sein? Nun, vielleicht die Fakten?
Die Bedrohung durch Terroranschläge in Europa ist real und wir alle wünschen uns einfache Lösungen für solche Probleme. Sehen wir uns die Terroranschläge in Europa der letzten Jahre an, so bemerken wir schnell, dass die Gefahr nicht von verschleierten Frauen ausgeht, sondern an erster Stelle von jungen Männern.
Ein weiteres Faktum wollen die fünf Männer im Co-Präsidium des Initiativkomitees ebenfalls nicht einsehen: Dass auch Nikabträgerinnen mündige Frauen sind, die auf ihre Selbstbestimmung bestehen können. In der Schweiz leben gemäss einer Studie der Uni Luzern ca. 30 Nikabträgerinnen (Touristinnen ausgenommen) und gemäss Studienautoren tragen all diese Frauen den Gesichtsschleier freiwillig. Fakten gehen aber im aktuellen, islamophob aufgeladenen Diskurs oft baden. Den einen gilt die Vollverschleierung als Inbegriff der Unterdrückung, für andere wiederum ist es Ausdruck von persönlicher Wahl, tief verinnerlichter religiöser Überzeugung und gehört zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung.
Und für die Schweizer Bevölkerung heisst das: Nach dem wir 2009 über die Aufnahme einer Bauvorschrift in der Bundesverfassung abstimmen mussten (Minarettverbot), stimmen wir nun über die Verankerung einer staatlichen Kleidungsvorschrift (Verhüllungsverbot) in der Bundesverfassung ab. Ein «Nein» verhindert eine weitere absurde Verordnung in unserer Bundesverfassung!!
Burim Luzha, für die SP Wallisellen
Anzeiger von Wallisellen vom 4.2.2021