Einmal mehr lancierte die Schweizerische Volksverhetzungspartei (SVP) eine Initiative aus rein wahltaktischen und populistischen Gründen zu Lasten der Schwächsten. Sie macht weder staatspolitisch noch rechtlich Sinn. Gerade die Partei, die sonst immer von Ueberregulierung spricht will nun im Gesetz festschreiben, zu welchen Themen zukünftig  keine beratenden Kommissionen mehr zulässig sind. Zudm sind im Bundesrecht solche Komissionen explizit vorgesehen.

Die Härtefallkomission hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und zur Beruhigung der Diskussion im Kanton geführt. 2014 hatte die Komission übrigens in 26 Fällen Empfehlungen (keine Entscheide) an den Regierungsrat abgegeben und dabei Kosten von 30'000.00 Franken verursacht. Soviel sollten uns die Menschen, die hinter jedem Asylgesuch stecken, wert sein.