Das ist die Frage beim Raumplanungsgesetz.

Wallisellen macht es vor

Wallisellen ist schweizweit ein Musterbeispiel für fortschrittliche Raumplanung. Nicht, dass die Behörden seit Jahrzehnten immer eine mustergültige Strategie für die Siedlungsentwicklung und den Grünraum verfolgen hätten. Nein, es brauchte dazu auch den Widerstand aus der Bevölkerung, die sich für ihre Erholungsräume wehrte. So kam die (finanziell gesehen) vermutlich schweizweit grösste Auszonung von Bauland zustande, die Freihaltezone Hörnligraben. Und mit der neuen BZO von 2013 wird auch im Westen der Gemeinde, beim Zilhang, eine problematische, zu grosse und kaum erschliessbare Bauzone als Kulturland und Erholungsgebiet erhalten bleiben.

Gleichzeitig schafft Wallisellen dort neuen, städtisch verdichteten Wohnraum, wo Tausende von Arbeitsplätzen, perfekter ÖV und viele Einkaufsmöglichkeiten zu Fuss erreichbar sind.

Genau das, was Wallisellen positiv von vielen Gemeinden im Land abhebt, soll mit dem neuen Raumplanungsgesetz überall erreicht werden. Dabei kann nicht jede Gemeinde Bauzonen für über 40 Millionen Franken selber auszonen. Es braucht das neue Instrument der Mehrwertabschöpfung. Gewinne aus Aufzonungen (wie zum Beispiel im Richti- oder im Zwickyareal) sollen in Zukunft besteuert werden, so dass Auszonungen finanziert werden können.

Keine Zersiedelung wie im Wallis

Der Kanton Wallis ist das abschreckende Beispiel. Dutzendfach haben Gemeinden die Vorgabe des geltenden Gesetzes, wonach nur Bauzonen für 15 Jahre geschaffen werden dürfen, um ein x-faches verletzt. Der Kanton und auch das Bundesamt schauten tatenlos zu. Die Grundeigentümer-Familien teilten sich das nicht mehr benötigte Ackerland so auf, dass jede Bauland für ein paar Ferienhäuser erhielt und auf fette Spekulationsgewinne von 200 oder mehr Franken pro Quadratmeter hoffen konnte. Das Landschafts- und Siedlungsbild vieler Walliser Dörfer wurde irreversibel beschädigt, während gleichzeitig ältere Liegenschaften in den Dorfkernen nicht mehr unterhalten wurden, weil Neubauten billiger waren als Renovationen. Und die Walliser Behörden wollen offenbar so weiterwursteln und haben gegen das neue Gesetz das Kantonsreferendum eingereicht.

Die Bundesverfassung schreibt die „zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes“ vor. Was im Wallis, aber auch in vielen anderen einst ländlichen Gemeinden des Mittellandes zwischen St. Gallen und Genf geschehen ist, widerspricht diesem Verfassungsauftrag krass.

Verlogene Argumentation mit der Wohnungsnot

Zu grosse Bauzonen bestehen heute hauptsächlich in ländlichen und Berggemeinden der Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg, Wallis oder Jura. Den Mietern in den Agglomerationen Zürich, Genf oder Basel nützen diese Spekulations-Bauzonen gar nichts. Ihnen hilft aber, dass mit dem verdichteten Bauen grosse neue Quartiere in der Nähe der Arbeitsplätze entstehen.

Mit einem Ja zum neuen Raumplanungsgesetz lenken wir die Bautätigkeit in geordnete Bahnen und erhalten das, was von unseren schönen Landschaften und traditionsreichen Stadt- und DorfbSP Wallisellen/R. Laisildern die teils unkontrollierte Bauwut der letzten zwei Generationen überstanden hat.

  Dieser Artikel erschien leicht verändert im Anzeiger von Wallisellen vom 31.1.2013