Empfehlung zur Steuervorlage 17

kantonale Abstimmung vom 1. September 2019

Zur gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene sagte die SP JA. Dort wurde ein Kompromiss vorgelegt, welcher Steuersenkungen für Firmen mit einer Zusatzfinanzierung für die AHV verband. Und die Steuersenkungen für Firmen waren verbunden mit der Abschaffung von Steuerprivilegien für vorwiegend ausländische Holdinggesellschaften, Privilegien, welche mit internationalem Recht nicht mehr vereinbar sind.

Die Umsetzung der Steuerreform auf kantonaler Ebene muss nachgebessert werden.

Nun kommt also die Umsetzung auch im Kanton Zürich. Diese ist jedoch überhaupt nicht ausgewogen. Sie beinhaltet einerseits keinen sozialen Ausgleich, sondern schüttet einseitig einen neunstelligen Betrag an grosse Firmen aus, vermutlich rund 500 Mio., Geld, das der Kanton und die Gemeinden dann entweder in mühsamen Sparprogrammen wieder ausgleichen, oder durch Steuererhöhungen dem Mittelstand aufbürden würden, sollte diese Vorlage angenommen werden. Zudem enthält diese Steuervorlage neue Ungerechtigkeiten und Risiken, deren Auswirkungen schwer zu kalkulieren sind. Viele neue Abzugsmöglichkeiten verstossen gegen das Prinzip, dass Gewinne so veranlagt werden, wie sie wirklich sind. Beispielsweise dürfen fiktive Zinsen als Kosten abgezogen werden, auch wenn diese gar nicht anfallen. Forschungsaufwendungen dürfen zu 150 Prozent als Kosten abgezogen werden. Insgesamt können Firmen mit diesen neuen Instrumenten bis zu 70 Prozent ihrer Gewinne verstecken bzw. der Besteuerung entziehen. Das ist nicht nur ungerecht und stossend, es wird wohl auch zu neuen Problemen mit der OECD führen, welche bereits die bisherigen Steuertricks der Schweiz zu Recht abgelehnt hat.

Aus all diesen Gründen empfiehlt die SP diese Vorlage mit einem NEIN zurückzuweisen, so dass sie vom Kantonsrat in verbesserter Form wieder vorgelegt werden kann.

erschien im Anzeiger von Wallisellen vom 8.8.2019

Infos der SP des Kantons Zürich