Die Bildung harmonisieren!
JA zum Bildungsrahmenartikel

Bisher stand es jedem Schweizer Kanton frei, wie er sein kantonales Bildungssystem gestaltete. Dies führte dazu, dass ein Kantons- oder bereits ein Ortwechsel für schulpflichtige Kinder mit grossen Nachteilen verbunden war.

Mit dem Bildungsrahmenartikel sollen nun das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Schuldauer und die Ziele der Bildungsstufen im Volksschulbereich harmonisiert werden. Damit wird die Grundlage geschaffen, dass Kinder in jedem Kanton dieselben Ausbildungschancen haben und ein Ortswechsel der Eltern keinen Einfluss auf die Schulleistungen der Kinder hat. Wenn Eltern aufgrund der Arbeitsmarktsituation ihren Wohnort wechseln müssen, haben darunter die schulpflichtigen Kinder nicht länger zu leiden. Sie laufen nicht mehr Gefahr, bei einem Schulwechsel die bereits absolvierte Klasse wiederholen zu müssen, damit sie dem Schulstoff folgen können. Ein Schulwechsel auch über Kantonsgrenze soll mit dem Bildungsrahmenartikel vereinfacht werden.

Gleichwertige Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse

Diese Harmonisierung muss allerdings nicht nur auf Volksschulebene angestrebt werden, es bestehen ebenfalls grosse Unterschiede zwischen den Hochschulen. Die Universitäten und Fachhochschulen können mit dem Bildungsrahmenartikel künftig gemeinsam von Bund und Kanton gesteuert werden, Anerkennung der Studienleistungen und Abschlüsse werden einheitlich geregelt. Die Kantone werden in Schulfragen nicht schlechter gestellt, sie behalten weiterhin die Schulhoheit.

Weiterbildung in der Verfassung verankern

In der Verfassung ist bisher kein Paragraph zum Thema Weiterbildung zu finden. Mit dem Bildungsrahmenartikel wird diese nun erstmals verfassungsrechtlich festgehalten und die Kantone und der Bund werden darin zur Zusammenarbeit verpflichtet. Ein wichtiges Thema wie Weiterbildung darf in der Schweizer Verfassung nicht fehlen und es ist höchste Zeit, dass sich das Grundregelwerk unserer Gesellschaft diesem Anliegen annimmt.

Myriam Weber