Ausgedehnte Praxis bei gebundenen Ausgaben, Regierungsrat wies Beschwerde ab
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stehen immer in einem heiklen Spannungsverhältnis. Dieses scheint in den letzten Jahren arg aus dem Gleichgewicht geraten zu sein.
Die Beschwerde von Pierrette Chollet gegen die Ausgabe von gut 5 Millionen für das Rückhaltebecken Herti als gebundene Ausgabe hat der Regierungsrat mit einer sehr technischen und teilweise offensichtlich unzutreffenden Begründung abgelehnt. So hat er z.B. behauptet die Beschwerde sei zurückzuweisen, weil auch die Initiative von Frau Chollet an der Gemeindeversammlung vom 21. März abgelehnt worden sei. Abgesehen davon, dass es hier nicht den geringsten juristischen Zusammenhang gibt, wurde besagte Initiative bekanntlich zurückgezogen, nachdem sich die Initianten und der Gemeinderat auf den Einsatz einer Arbeitsgruppe geeinigt hatten. Es ist offensichtlich, dass die Bereitschaft beim Regierungsrat nicht sehr gross war, sich noch mit grosser Sorgfalt mit jenen 5 Millionen Franken für das Rückhaltebecken Herti zu befassen, nachdem diese praktisch schon ausgegeben sind. Irgendwie ist das sogar auch verständlich. Aus demselben Grund verzichtet Frau Chollet - trotz starker juristischer Argumente für ihre Position - auf einen Weiterzug der Beschwerde ans Bundesgericht.
Schiefe Praxis
Es ist regelrecht absurd, wie sich die Praktiken in der Schweiz in den letzten Jahren entwickelt haben. So wurden z.B. in der Stadt Zürich Abstimmungsschlachten über Beträge von 30'000 Franken (Kontaktnetz für Kosovo-Albaner/ Streetwork-Projekt Hermann) durchgeführt, welche die Staatskasse und die Abstimmungskomitees ein vierzigfaches des umstrittenen Betrages gekostet haben. Allerorten werden Willkürentscheide an der Urne über Einbürgerungen getroffen (zum Glück nicht in Wallisellen). Andererseits werden millionenschwere Investitionen, zu welchen es Alternativen gibt, als gebundene Ausgaben am Volk vorbei beschlossen. Die Wirtschaftlichkeit der allgemeinen Verwaltungskosten ist eh längst der öffentlichen Kontrolle entzogen. Der Grundsatz, dass das Volk über die wirklich wichtigen Dinge befinden soll, gerät angesichts der Bilanz der letzten Jahre in Gefahr. Auf der einen Seite direktdemokratische Folklore auf der anderen Seite Behörden und Verwaltungen, die wichtige Weichen und grundsätzliche Vorentscheidungen alleine fällen. Gerade in Wallisellen, wo der Gemeinderat immer noch so einseitig zusammengesetzt ist, bleibt der ausgegrenzten Opposition nur noch die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten: Unbequem sein oder bedeutungslos sein. Es versteht sich von selbst, dass sich die SP nicht für das Letztere entscheidet.
SP Wallisellen