Einwendungen zum privaten Gestaltungsplan ‚Richti’
Auf dem Richti-Areal soll für Walliseller - Verhältnisse eine sehr grosse Überbauung entstehen. Der SP Wallisellen ist es ein Anliegen, dass dieses neue Quartier gut in Wallisellen integriert wird und für Wallisellen eine Bereicherung darstellt.
Deshalb stellen wir gem. § 7 PGB Abs. 2 folgende Änderungs- resp. Ergänzungsanträge:
ANTRAG 1:
Die Vorschriften zum Gestaltungsplan werden unter Artikel 18 ‚Fussgänger und Fahrradverbindungen’ wie folgt ergänzt :
3. Der Übergang von der ‚Katzenunterführung’ zum Richti Areal, im Richtplan mit ‚A’ bezeichnet wird wie im Verkehrskonzept empfohlen grosszügig mit Fussgängerbevorzugung realisiert. (Ecke Richtistrasse / Richtiring)
4. Der Übergang Richti-Areal – Haupteingang Glattzentrum, im Richtplan mit ‚B’ bezeichnet, wird, wie als Variante im Verkehrskonzept empfohlen, ebenerdig ausgeführt. Für den MIV werden entsprechende Massnahmen stufenweise umgesetzt (Ampelanlage, unterirdische Verkehrsführung ..)
5. Auf den Stichstrassen innerhalb des Areals werden gesonderte Fahrradwege ausgewiesen und markiert. Diese sind an die umliegenden Gegebenheiten angepasst zu realisieren. Der Fahrradparkplatz beim Glattzentrum (unter der Brücke vor dem Haupteingang) soll dabei erhalten bleiben und nötigenfalls ausgebaut werden.
BEGRUENDUNG:
Der stark zunehmende Langsamverkehr zwischen dem Zentrum/Bahnhof Wallisellen und dem Richti Areal respektive dem Glattzentrum soll möglichst barrierenfrei erfolgen und attraktiv gestaltet werden.
ANTRAG 2:
Die Vorschriften zum Gestaltungsplan werden unter Artikel 12 ‚Etappierung’ wie folgt ergänzt:
5. Da Verzögerungen bei der Umsetzung der Folgeetappen aufgrund der heutigen Wirtschaftslage nicht auszuschliessen sind, muss der Gestaltungsplan mit einem Konzept zur Nutzung der noch nicht zu überbauenden Flächen ergänzt werden. Dabei ist der vorhandenen Artenvielfalt gemäss UVP Rechnung zu tragen. Die Flächen sind unberührt zu lassen und nicht als Parkflächen zu verwenden.
BEGRUENDUNG:
Die UVP hat gezeigt, dass auf den brachliegenden Flächen innert kurzer Zeit viele zum Teil seltene Pflanzenarten eine Lebensgrundlage finden. Solche Ausgleichsflächen sind gerade in stark belasteten Gebieten sehr wichtig für Flora und Fauna.
ANTRAG 3:
Paragraph 2 von Artikel 10 ‚Dachgestaltung’ wird wie folgt abgeändert (konkretisiert):
1. Flachdächer sind, soweit sie nicht als Terrasse genutzt werden, zu begrünen. Ausgenommen sind Flachdächer von technisch bedingten Aufbauten.
BEGRUENDUNG:
Die ursprüngliche Vorschrift war zu unverbindlich formuliert und somit nutzlos.
ANTRAG 4:
Die Vorschriften zum Gestaltungsplan werden unter Artikel 14 ‚Freiraum’ wie folgt ergänzt:
4. Auf mindestens einer der Innenflächen der Gebäudekomplexe II bis V (Wohnsiedlungen) ist ein der Gesamtüberbauung angepasster Kinderspielplatz zu realisieren. Zudem wird eine Spielwiese für ältere Kinder eingeplant.
BEGRUENDUNG:
Gerade in relativ stark isolierten Quartieren sind Spielmöglichkeiten für Kinder besonders wichtig. Sie stellen zudem ein ‚Verkaufsargument’ für Neuzuzüger - Familien dar.
Empfehlung an den Gemeinderat:
Da nach der Realisierung des Richti Areals, sowie der weiteren Bauprojekte an der Industriestrasse mit einer erheblichen Zunahme des MIV zu rechnen ist (siehe auch Prognosen im Verkehrskonzept), wird der im Verkehrskonzept der Gemeinde festgehaltene Umfahrungsverkehr durch die Industriestrasse weiter behindert.
Dadurch wird wieder vermehrt Individualverkehr durch die Neugut/Bahnhofstrasse ins Zentrum fliessen. Der Gemeinderat wird deshalb angehalten, flankierende Massnahmen zu erarbeiten, die einen Mehrverkehr durch das heute schon stark belastete Zentrum Wallisellen sicher verhindern.
Montag, 26. Januar 2009
Für die SP Wallisellen, der Antragsteller:
Tobias Hofstetter